Stiftung Sunneschyn Meiringen
3860 Meiringen
Gesamtkonzeption
1. Trägerschaft der Institution
Trägerschaft der Institution ist die rechtlich selbständige Stiftung Sunneschyn Meiringen mit Sitz in Meiringen.
2. Zweckbestimmung
Die Stiftung Sunneschyn Meiringen bietet geistig- und mehrfach behinderten Kindern im Vorschul- und Schulalter Erziehung, Schulung und notwendige Therapien im Internat, Externat oder heilpädagogischem Ambulatorium (teilintegrierte Schulbesuchsformen).
Jugendlichen Schulentlassenen bieten wir eine ein- oder zweijährige erstmalige berufliche Ausbildung im Internat oder Externat (gem. Vertrag mit BSV).
Erwachsenen geistig und mehrfach behinderten Personen bieten wir Arbeitsplätze (geschützte Werkstatt und Beschäftigung) mit oder ohne Wohnmöglichkeit.
Erwachsenen geistig und mehrfach behinderten Personen bieten wir Wohnmöglichkeit vom Wocheninternat bis zum fast lebenslangen Wohnsitz.
Erwachsenen psychisch behinderten Personen bieten wir Arbeitsplätze (geschützte Werkstatt) ohne Wohnmöglichkeit. Diese Personen sind Patienten der Privatklinik Meiringen, wohnen im Wohnheim Kreuzgasse oder selbständig im Dorf.
Wie aus dem Organigramm ersichtlich, umfasst die Institution je eine Abteilung für Kinder (Sonderschulheim) und Erwachsene (Werkstätten und Wohnheim).
Sonderschulheim:
Heilpädagogische Sonderschule
Musikunterricht
Eurythmie
Physiotherapie (Bobath)
heilpädagogische Kommunikationsförderung
Internat (ganzjährig offen)
Werkstätten: Erstmalige berufliche Ausbildung
Geschützte Werkstätten
Beschäftigung
Physiotherapie
Wohnheim: Wohngruppen mit unterschiedlicher
Betreuungsintensität
Eigener Schülertransport für tägliche Fahrten.
Ferntransport für Fahrten am Wochenende bis Bern durch Drittbeauftragte
Therapiebad (auch Patienten des Spitals sowie Aussenstehenden mit Arztzeugnis
zugänglich).
3. Organisation
Die innere Organisation der Stiftung Sunneschyn ist an beiden Standorten, Meiringen und Ringgenberg, sehr flach. Die LehrerInnenschaft und TeamchefInnen des Internats- und Wohnbereiches sind direkt der Institutionsleitung wie der Standortleitung Ringgenberg unterstellt.
4. Verantwortlichkeiten
Die Stiftung wird strategisch geführt von einem Stiftungsrat mit sieben Mitgliedern.
Mit der operativen Führung ist die Geschäftsleitung betraut, bestehend aus dem Geschäftsführer, dem Institutionsleiter und seiner Stellvertreterin.
5. Deckung der Betriebskosten
Die Betriebskosten für die Werkstätten und das Wohnheim werden durch Kollektive Leistungen (§ 73 IVG) und durch individuelle Verfügungen für berufliche Massnahmen (§ 16 IVG) zu einem hohen Prozentsatz gedeckt.
Die Betriebskosten des Sonderschulheimes werden durch den jährlichen Leistungsvertrag zwischen dem Kanton Bern und der Institution finanziert.
6. Aussenbeziehungen
Wir pflegen rege Kontakte zu zahlreichen Institution im Kanton Bern und der ganzen Schweiz.
Wir sind Mitglied von INSOS BE, INSOS CH und des HVS BE.
Dazu kommen all die für eine ganzheitliche Betreuung notwendigen Kontakte mit Ärzten, Fürsorgestellen und Behörden.
Für Konfliktfragen zwischen der Institution und der Elternschaft/gesetzlichen VertreterInnen steht die Ombudsstelle für Heimfragen, Frau A. Lanz, als Vermittlungs-, Schlichtungs-, wie Beratungsstelle zur Verfügung.
7. Stellenplan
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Leitung, und Büro |
6.30 |
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Betriebsdienste |
9.81 |
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Schule, Therapie, Kinderheim |
41.66 |
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Werkstätten |
24.62 |
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Wohnheim |
69.00 |
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Total |
151.39
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Stand 31.12.2006 |
8. Zielgruppen
Geistig- und mehrfach behinderte Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Psychisch behinderte Erwachsene
9. Platzbewirtschaftung des BSV
In der vom BSV geforderten Platzbewirtschaftung haben wir 90 Arbeitsplätze und 71 Wohnplätze zugestanden erhalten.
Das sehr umfassende, für Geistig- und Mehrfachbehinderte Personen aller Altersstufen fast vollständige Angebot wird immer wieder aus dem ganzen Kanton nachgefragt. Zudem treten durchschnittlich zwei Schüler pro Jahr in den Erwachsenenbereich über. Beides erzeugt in mehr oder weniger regelmässigen Abständen Erweiterungsbedürfnisse.
Der Bedarf an Wohnheimplätzen ist unberechenbar, weil die Angehörigen die Wohnheimplatzierung aus emotionalen Gründen so lang wie möglich hinauszögern. Dies führt dann zu notfallmässigen Aufnahmen.
10. Aufnahme- und Austrittsverfahren
Aufnahmebedingungen:
(bei Pos. 3) in absteigender Reihenfolge)
(bei Pos. 4) einzeln und/oder kumulativ)
1) Geistig- und mehrfach behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene
psychisch behinderte Erwachsene
2a) Aufnahmealter Kinder: Säuglinge und Kleinkinder für Physiotherapie
allg. ab Eintritt in den Kindergarten, Ausnahmen möglich
2b) Aufnahmealter für Jugendliche und Erwachsene: Ab Ende Schulpflicht und vor dem gesetzlichen AHV-Alter
3) Wohnsitz im Berner Oberland (bis Thun)
übriger Kanton Bern
Kanton Obwalden
übrige Schweiz
4) Anspruch auf IV-Eingliederungsmassnahmen
Anspruch auf IV-Rente
Anspruch auf Leistungen des Kt. Bern
Kostengutsprache anderer Kantone im Rahmen der interkantonalen
Heimvereinbarung
Kostengutsprache in Rahmen der Flüchtlingshilfe
Ausschluss:
1) beidseitige Gehörlosigkeit
2) Drogenproblematik
Austrittsgründe:
1) Auf Wunsch des gesetzlichen Vertreters
2) Auf Wunsch des Behinderten selbst
3) Massive, über längere Zeit nicht beeinflussbare Verhaltensstörungen
4) dauernde Bettlägerigkeit im Alter
5) Wegzug in andere Kantone
Nachbetreuung:
Wenn nötig Mithilfe bei der Suche nach einem neuen Platz und Unterstützung beim Wechsel in eine andere Institution.
11. Betreuungsangebote
Sonderschulung und Therapie
5-Tage-Woche an 39 Schulwochen
Die Physiotherapie steht auch den Erwachsenen zur Verfügung
Der Schülertransport kann auch von Erwachsenen mitbenutzt werden
Arbeit / Werkstätte
a) 5-Tage-Woche während 225 Arbeitstagen im Jahr, wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden. Verzögerter Arbeitsbeginn am Montagvormittag und vorgezogener Arbeitsschluss am Freitagnachmittag möglich.
b) Teilzeitarbeit möglich, vorwiegend verzögerter Beginn am Morgen
c) 53 Plätze
d) Erstmalige berufliche Ausbildung und geschützte Arbeitsplätze produktiv
e) Montagearbeiten, Verpackungsarbeiten, Metallbearbeitung, Gravieren, Wollbearbeitung, Recycling, Unteraufträge von anderen Werkstätten
f) 10 bis 15 Personen mit 1 bis 2 Gruppenleitern
g) Zusatzangebote: Werken 14-täglich ein Halbtag, Baden und/oder Turnen wöchentlich
Beschäftigung
a) 5-Tage-Woche während 225 Arbeitstagen im Jahr, wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden.
b) 45 Plätze in 8 Gruppen, sowohl für interne wie externe BewohnerInnen.
c) besonders für zusätzlich Verhaltensgestörte oder Pflegebedürftige
d) Basarartikel, einfache Kleinmontage, Verpackungsarbeiten
e) Gruppen von 4 - 6 Personen
Es sind alle Kombinationen zwischen Arbeitsplätzen und der Wohnform grundsätzlich möglich, eingeschränkt durch das aktuelle Platzangebot.
Wohnen (Kinder/Jugendliche und Erwachsene)
a) Öffnungszeiten: Internat und Wohnheim sind 365 Tage offen, übers Wochenende und an Feiertagen der Nachfrage entsprechend reduziert.
Die Nutzung dieses Angebotes wird individuell geregelt.
b) Anzahl Plätze: 29 im Internat (Kinder und Jugendliche)
84 im Wohnheim (Erwachsene)
sowie 4 bis 8 Ferienplätze
c) Wohnform: Sowohl Internats- wie Wohnheimgruppen sind betreute Gruppen
von 4 bis 8 Behinderten.
Wir verfügen mehrheitlich über Einzelzimmer, es gibt einige Doppelzimmer,
insbesondere bei den Kindern.
Alle Gruppen verfügen über Dusche, Bad und 18 Zimmer haben eine eigene
Waschgelegenheit.
d) Betreute Zeiten: 100 % der Öffnungszeit, ausgenommen eine Internatsgruppe
e) Möglichkeit eigenes Mobiliar mitzubringen
12. Autonomie der BewohnerInnen
Wir gewährleisten die Einhaltung der Menschenrechte im Sinne des Normalisierungsgedankens. Dabei gilt es zu beachten, dass das persönliche Selbstwahrnehmen von Rechten und Pflichten für die mehrheitliche Zahl der BewohnerInnen mit dem in unserer Institution zahlreich vertretenen hohen Schweregrad des Behinderungsprofiles graduell teilweise bis gar nicht möglich ist. Dies bewirkt ein deutlich wahrzunehmendes Abhängigkeitsverhältnis, das ausserordentlich hohe moralisch-ethische Anforderungen an die MitarbeiterInnen stellt.
Die jedem Bewohner zugeteilte Bezugsperson übernimmt zur Interessenwahrung eine vormundschaftsähnliche Funktion nach innen wie nach aussen in Koordination mit dem gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Vormund).
13. Einbezug von Angehörigen und gesetzlichen Vertretern
Die Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Vertreter werden in individuellen und gemeinsamen Kontakten über das Leben in der Institution informiert und bei Entscheidungen miteinbezogen. Sie haben jedoch zu Fragen der Betriebsführung kein Mitspracherecht.