Stiftung Sunneschyn Meiringen

3860 Meiringen

 

Gesamtkonzeption

 

1.    Trägerschaft der Institution

Trägerschaft der Institution ist die rechtlich selbständige Stiftung Sunneschyn Meiringen mit Sitz in Meiringen.

2.    Zweckbestimmung

Die Stiftung Sunneschyn Meiringen bietet geistig- und mehrfach behinderten Kindern im Vorschul- und Schulalter Erziehung, Schulung und notwendige Therapien im Internat, Externat oder heilpädagogischem Ambulatorium (teilintegrierte Schulbesuchsformen).

Jugendlichen Schulentlassenen bieten wir eine ein- oder zweijährige erstmalige berufliche Ausbildung im Internat oder Externat (gem. Vertrag mit BSV).

Erwachsenen geistig und mehrfach behinderten Personen bieten wir Arbeitsplätze (geschützte Werkstatt und Beschäftigung) mit oder ohne Wohnmöglichkeit.

Erwachsenen geistig und mehrfach behinderten Personen bieten wir Wohnmöglichkeit vom Wocheninternat bis zum fast lebenslangen Wohnsitz.

Erwachsenen psychisch behinderten Personen bieten wir Arbeitsplätze (geschützte Werkstatt) ohne Wohnmöglichkeit. Diese Personen sind Patienten der Privatklinik Meiringen, wohnen im Wohnheim Kreuzgasse oder selbständig im Dorf.

Wie aus dem Organigramm ersichtlich, umfasst die Institution je eine Abteilung für Kinder (Sonderschulheim) und Erwachsene (Werkstätten und Wohnheim).

Sonderschulheim:        Heilpädagogische Sonderschule
                                      Musikunterricht
                                      Eurythmie
                                      Physiotherapie (Bobath)
                                      heilpädagogische Kommunikationsförderung
                                      Internat (ganzjährig offen)

Werkstätten:                 Erstmalige berufliche Ausbildung
                                      Geschützte Werkstätten
                                      Beschäftigung
                                      Physiotherapie

Wohnheim:                   Wohngruppen mit unterschiedlicher Betreuungsintensität

 

 

Eigener Schülertransport für tägliche Fahrten.
Ferntransport für Fahrten am Wochenende bis Bern durch Drittbeauftragte
Therapiebad (auch Patienten des Spitals sowie Aussenstehenden mit Arztzeugnis zugänglich).


 

3.    Organisation

Die innere Organisation der Stiftung Sunneschyn ist an beiden Standorten, Meiringen und Ringgenberg, sehr flach. Die LehrerInnenschaft und TeamchefInnen des Internats- und Wohnbereiches sind direkt der Institutionsleitung wie der Standortleitung Ringgenberg unterstellt.

 

4.    Verantwortlichkeiten

Die Stiftung wird strategisch geführt von einem Stiftungsrat mit sieben Mitgliedern.

Mit der operativen Führung ist die Geschäftsleitung betraut, bestehend aus dem Geschäftsführer, dem Institutionsleiter und seiner Stellvertreterin.

5.    Deckung der Betriebskosten

Die Betriebskosten für die Werkstätten und das Wohnheim werden durch Kollektive Leistungen (§ 73 IVG) und durch individuelle Verfügungen für berufliche Massnahmen (§ 16 IVG) zu einem hohen Prozentsatz gedeckt.

Die Betriebskosten des Sonderschulheimes werden durch den jährlichen Leistungsvertrag zwischen dem Kanton Bern und der Institution finanziert.

6.    Aussenbeziehungen

Wir pflegen rege Kontakte zu zahlreichen Institution im Kanton Bern und der ganzen Schweiz.

Wir sind Mitglied von INSOS BE, INSOS CH und des HVS BE.

Dazu kommen all die für eine ganzheitliche Betreuung notwendigen Kontakte mit Ärzten, Fürsorgestellen und Behörden.

Für Konfliktfragen zwischen der Institution und der Elternschaft/gesetzlichen VertreterInnen steht die Ombudsstelle für Heimfragen, Frau A. Lanz, als Vermittlungs-, Schlichtungs-, wie Beratungsstelle zur Verfügung.

7.    Stellenplan
 

Leitung, und Büro

6.30

 

Betriebsdienste

9.81

 

Schule, Therapie, Kinderheim

41.66

 

Werkstätten

24.62

 

Wohnheim

69.00

 

 

 

 

Total

151.39

 

Stand 31.12.2006

8.    Zielgruppen

Geistig- und mehrfach behinderte Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Psychisch behinderte Erwachsene

9.    Platzbewirtschaftung des BSV

In der vom BSV geforderten Platzbewirtschaftung haben wir 90 Arbeitsplätze und 71 Wohnplätze zugestanden erhalten.

Das sehr umfassende, für Geistig- und Mehrfachbehinderte Personen aller Altersstufen fast vollständige Angebot wird immer wieder aus dem ganzen Kanton nachgefragt. Zudem treten durchschnittlich zwei Schüler pro Jahr in den Erwachsenenbereich über. Beides erzeugt in mehr oder weniger regelmässigen Abständen Erweiterungsbedürfnisse.

Der Bedarf an Wohnheimplätzen ist unberechenbar, weil die Angehörigen die Wohnheimplatzierung aus emotionalen Gründen so lang wie möglich hinauszögern. Dies führt dann zu notfallmässigen Aufnahmen.

10.  Aufnahme- und Austrittsverfahren

Aufnahmebedingungen: (bei Pos. 3) in absteigender Reihenfolge)
(bei Pos. 4) einzeln und/oder kumulativ)

1)      Geistig- und mehrfach behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene
psychisch behinderte Erwachsene

2a)    Aufnahmealter Kinder: Säuglinge und Kleinkinder für Physiotherapie
allg. ab Eintritt in den Kindergarten, Ausnahmen möglich

2b)    Aufnahmealter für Jugendliche und Erwachsene: Ab Ende Schulpflicht und vor dem gesetzlichen AHV-Alter

3)      Wohnsitz im Berner Oberland (bis Thun)
übriger Kanton Bern
Kanton Obwalden
übrige Schweiz

4)      Anspruch auf IV-Eingliederungsmassnahmen
Anspruch auf IV-Rente
Anspruch auf Leistungen des Kt. Bern
Kostengutsprache anderer Kantone im Rahmen der interkantonalen Heimvereinbarung
Kostengutsprache in Rahmen der Flüchtlingshilfe

Ausschluss:

1)      beidseitige Gehörlosigkeit

2)      Drogenproblematik

Austrittsgründe:

1)      Auf Wunsch des gesetzlichen Vertreters

2)      Auf Wunsch des Behinderten selbst

3)      Massive, über längere Zeit nicht beeinflussbare Verhaltensstörungen

4)      dauernde Bettlägerigkeit im Alter

5)      Wegzug in andere Kantone

Nachbetreuung:

Wenn nötig Mithilfe bei der Suche nach einem neuen Platz und Unterstützung beim Wechsel in eine andere Institution.

11.  Betreuungsangebote

         Sonderschulung und Therapie

5-Tage-Woche an 39 Schulwochen

Die Physiotherapie steht auch den Erwachsenen zur Verfügung

Der Schülertransport kann auch von Erwachsenen mitbenutzt werden


 

 

         Arbeit / Werkstätte

a)      5-Tage-Woche während 225 Arbeitstagen im Jahr, wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden. Verzögerter Arbeitsbeginn am Montagvormittag und vorgezogener Arbeitsschluss am Freitagnachmittag möglich.

b)      Teilzeitarbeit möglich, vorwiegend verzögerter Beginn am Morgen

c)      53 Plätze

d)      Erstmalige berufliche Ausbildung und geschützte Arbeitsplätze produktiv

e)      Montagearbeiten, Verpackungsarbeiten, Metallbearbeitung, Gravieren, Wollbearbeitung, Recycling, Unteraufträge von anderen Werkstätten

f)       10 bis 15 Personen mit 1 bis 2 Gruppenleitern

g)      Zusatzangebote: Werken 14-täglich ein Halbtag, Baden und/oder Turnen wöchentlich

         Beschäftigung

a)      5-Tage-Woche während 225 Arbeitstagen im Jahr, wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden.

b)      45 Plätze in 8 Gruppen, sowohl für interne wie externe BewohnerInnen.

c)      besonders für zusätzlich Verhaltensgestörte oder Pflegebedürftige

d)      Basarartikel, einfache Kleinmontage, Verpackungsarbeiten

e)      Gruppen von 4 - 6 Personen

         Besondere Kombinationen zw. Wohnen, Beschäftigung und Arbeit

Es sind alle Kombinationen zwischen Arbeitsplätzen und der Wohnform grundsätzlich möglich, eingeschränkt durch das aktuelle Platzangebot.

 

         Wohnen   (Kinder/Jugendliche und Erwachsene)

a)             Öffnungszeiten: Internat und Wohnheim sind 365 Tage offen, übers Wochenende und an Feiertagen der Nachfrage entsprechend reduziert.

Die Nutzung dieses Angebotes wird individuell geregelt.

b)      Anzahl Plätze: 29 im Internat (Kinder und Jugendliche)
84 im Wohnheim (Erwachsene)
sowie 4 bis 8 Ferienplätze

c)      Wohnform: Sowohl Internats- wie Wohnheimgruppen sind betreute Gruppen von 4 bis 8 Behinderten.
Wir verfügen mehrheitlich über Einzelzimmer, es gibt einige Doppelzimmer, insbesondere bei den Kindern.
Alle Gruppen verfügen über Dusche, Bad und 18 Zimmer haben eine eigene Waschgelegenheit.

d)      Betreute Zeiten: 100 % der Öffnungszeit, ausgenommen eine Internatsgruppe

e)             Möglichkeit eigenes Mobiliar mitzubringen


 

12.  Autonomie der BewohnerInnen

Wir gewährleisten die Einhaltung der Menschenrechte im Sinne des Normalisierungsgedankens. Dabei gilt es zu beachten, dass das persönliche Selbstwahrnehmen von Rechten und Pflichten für die mehrheitliche Zahl der BewohnerInnen mit dem in unserer Institution zahlreich vertretenen hohen Schweregrad des Behinderungsprofiles graduell teilweise bis gar nicht möglich ist. Dies bewirkt ein deutlich wahrzunehmendes Abhängigkeitsverhältnis, das ausserordentlich hohe moralisch-ethische Anforderungen an die MitarbeiterInnen stellt.

Die jedem Bewohner zugeteilte Bezugsperson übernimmt zur Interessenwahrung eine vormundschaftsähnliche Funktion nach innen wie nach aussen in Koordination mit dem gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Vormund).

 

13.  Einbezug von Angehörigen und gesetzlichen Vertretern

Die Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Vertreter werden in individuellen und gemeinsamen Kontakten über das Leben in der Institution informiert und bei Entscheidungen miteinbezogen. Sie haben jedoch zu Fragen der Betriebsführung kein Mitspracherecht.

 

 

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