Leitbild Werkstätten

Unsere Werkstätten

Wir bieten behinderten Jugendlichen zwischen 16 und 20 Jahren eine 1- oder 2-jährige erstmalige berufliche Ausbildung gemäss dem vom BSV genehmigten Ausbildungsprogramm an. Individuelle Fähigkeiten und die Entwicklung im ersten Jahr sind für die Ausdehnung auf ein zweites Jahr entscheidend.

Dafür ist eine entsprechende Verfügung für erstmalige berufliche Massnahmen intern oder extern erforderlich. Frühester Eintritt ist Ende Schulpflicht.

 Wir bieten betreuten Mitarbeitern den individuellen Fähigkeiten angemessene Arbeitsplätze im produktiven Bereich (geschützte Werkstätten) und in der Beschäftigung (Beschäftigungsgruppen) an, attraktiv durch eine gute Mischung an vertrauten, sicher zu bewältigenden aber auch herausfordernd neuen Arbeiten. Die betreuten MitarbeiterInnen der geschützten Werkstatt haben die Möglichkeit, kreative Arbeiten im Werken auszuführen.

Dieses Angebot besteht ab frühestens 18 Jahren und bis ins hohe Alter, ausdrücklich über das AHV-Alter hinaus. Es ist sowohl im Externat oder mit einem Wohnheimplatz zugänglich.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz entspricht den SUVA-Normen. Weiter berücksichtigen wir bei der Arbeitszuteilung die bestimmten Arbeiten und Maschinen immanenten Gefahrenmomente.

Unsere Aufgabe
Als Hauptaufgabe sehen wir es, die Leistungsfähigkeit unserer betreuten Menschen am Arbeitsplatz anzuerkennen und ihre individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu erhalten und zu fördern.

Es ist uns ein grosses Anliegen, den individuellen Fähigkeiten entsprechend unterschiedlich anspruchsvolle Arbeiten anzubieten.
 

Die Betreuten haben das Recht, im Rahmen eines unterstützenden Umfeldes arbeiten zu können. Sie haben die Pflicht, die Arbeiten nach Anleitung auszuführen und sich der Werkstattordnung zu unterziehen.

Unsere Arbeitsweise

In unserer Arbeit vertreten wir ein humanistisches Menschenbild und nehmen unsere Aufgabe mit hoher Eigenverantwortung wahr.

Wir sind unseren Auftraggebern zu einer qualitativ, quantitativ einwandfreien und termingerechten Erfüllung des Auftrages verpflichtet.

Jedem Betreuten ist eine Bezugsperson zugeteilt, die sich um dessen persönlichen Belange kümmert.

Innerhalb der Institution arbeiten die Bezugspersonen und die Werkstattteams im Interesse der Betreuten eng mit Schule, Wohngruppen, Therapie und Ärzten zusammen.
Die Mitarbeiterinnen des Sunneschyn übernehmen keine vormundschaftlichen Verpflichtungen für die hier arbeitenden und wohnenden Betreuten.

Unsere Aussenkontakte

Von ganz besonderer Bedeutung ist für uns eine kundengerechte Zusammenarbeit mit den Auftraggebern.

Den Kunden der Werkstätten sichern wir qualitativ, quantitativ und zeitgerechte Erfüllung der Aufträge zu.

Den Eltern, Familienangehörigen und Verantwortlichen von Vormundschaftsbehörden und Sozialdiensten begegnen wir offen, freundlich und klar. Ihre Anliegen, die in direktem Zusammenhang mit dem Wohl unserer Betreuten stehen, nehmen wir ernst und kümmern uns darum.

STIFTUNG SUNNESCHYN MEIRINGEN

CH‑3860 MEIRINGEN