Umstellung auf neues Finanzierungssystem
Am 01.01. 2024 ist im Kanton Bern das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) in Kraft getreten. Neu stehen der Mensch und seine individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt der Finanzierung. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Punkte zum anstehenden Wechsel ins neue System zusammen.
Wo gibt es ausführliche Infos zum BLG und zum Systemwechsel?
Wie läuft der Systemwechsel ab?
Die Überführung ins BLG sämtlicher Institutionen im Kanton Bern erfolgt schrittweise und sollte Ende 2027 abgeschlossen sein. Bis Ende 2026 wird die Finanzierung unserer Bewohnerinnen und Bewohner umgestellt sein.
Was gibt es für Bewohnerinnen und Bewohner zu tun?
Mit dem Systemwechsel laufen die aktuellen Finanzierungen aus. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner müssen sich daher mit der kantonalen Web-Applikation AssistMe im neuen System anmelden, damit Ihr Wohnheimplatz weiterhin finanziert wird.
Was geschieht während der Überführungsphase?
Die neue Finanzierung basiert auf einer individuellen Bedarfsermittlung. Diese findet mit geschulten Mitarbeitenden in einem persönlichen Gespräch bei uns im Wohnheim statt. Die Termine werden wir demnächst vereinbaren.
Kommen Sie bei Fragen rund um den anstehenden Systemwechsel ungeniert auf uns zu! Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen den Wechsel ins BLG anzugehen.